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Waffenführerschein

Komplett um Euro 379,-

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Waffenführerschein & psychologisches Gutachten


Für das erstmalige Ausstellen einer Waffenbesitzkarte (WBK) bzw. eines Waffenpasses (WP) wird von der zuständigen Behörde der Nachweis über den sicheren Umgang mit Schusswaffen (Wafffenführerschein) und ein waffenpsychologisches Gutachten verlangt. 


In diesem Kurs bieten wir die Möglichkeit beides in einem Komplettpaket um Euro 379,- zu erlangen. 


Der Kurs findet in den Räumlichkeiten des Sportschützenclub Wien statt. Dort können auch die praktischen Übungen in sicherer und angenehmer Umgebung durchgeführt werden. 


Der Waffenführerschein umfasst einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil wird das Grundwissen im Umgang mit Schusswaffen vermittelt und auch auf die gesetzlichen Vorgaben eingegangen. Im praktischen Teil wird die Handhabung einer Schusswaffe beginnend mit den Sicherheitsregeln bis zur Abgabe von scharfen Schüssen unter Anleitung und Kontrolle unsere Experten erlernt bzw gefestigt. 


Die waffenpsychologischen Begutachtung beinhaltet


1. Ausfüllen des Informations- und Datenblattes

2. Bei männlichen österreichischen Staatsbürgern: Beilage des Nachweises über die Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes

3. Bearbeitung von zwei psychologischen Fragebögen zu Persönlichkeitseigenschaften

4. Persönliches Gespräch mit der Psychologin


Weibliche Antragstellerinnen sowie Antragsteller ohne österreichische Staatsbürgerschaft können derzeit den Gruppenkurs buchen und das waffenpsychologische Gutachten im Rahmen des Kurses absolvieren.



Männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft müssen ab dem 01.11.2025 vor Teilnahme am Kurs bzw. vor Durchführung des Gutachtens einen Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) bei ihrer zuständigen Behörde stellen.


Dabei ist folgende Gutachterin anzugeben:


Fr. Mag. Verena Schlosser-Milacek

Hauptweg 33–35

1170 Wien



Zusätzliche Anforderungen für männliche Antragsteller mit österreichischer Staatsbürgerschaft

• Antragsteller, die den Präsenz- oder Zivildienst abgeschlossen haben, können den Kurs samt Gutachten unmittelbar nach Antragstellung bei der Behörde absolvieren.

➜ Ein Nachweis über die Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes ist zur Begutachtung verpflichtend mitzubringen.

• Antragsteller, die aus körperlichen Gründen als untauglich für den Präsenz- oder Zivildienst erklärt wurden, müssen zunächst die behördliche Freigabe abwarten, bevor sie den Kurs samt Gutachten absolvieren können.

• Antragsteller, die aus psychischen Gründen vom Präsenz- oder Zivildienst abgelehnt wurden, benötigen unter Umständen eine vertiefende psychologische Untersuchung gemäß gesetzlicher Vorgaben.

➜ Diese Personen werden gebeten, vorab gesondert mit uns Kontakt aufzunehmen und sich nicht über den regulären Kursbetrieb anzumelden.

➜ In diesen Fällen ist mit höheren Kosten für die Begutachtung zu rechnen.


Bei Unklarheiten oder Fragen senden Sie uns einfach ein Mail an info@p3.at - Wir beraten Sie gerne!